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AW: Benzin spritzen erlaubt oder nicht?
Zitat:
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Zitat von Fastest115
@Pinguin
wie schon beschriebem. Oberlage eines Belages ist die Rote bz Schwarze Schicht, Unterlage der Schwamm.... Ergo keine Kleberfunktion bzw Misachung mit dem Kleber...
Bei der nachträglichen Veränderung stimme ich dir zu...habe ja oben auch schon geschrieben das man das wenn auch nicht zweifelsfrei so auslegen kann...Aber die Veränderung der Spieleigenschaften ist vergleichbar mit der durch das Frischkleben und diese ist erlaubt-ergo wenn man diese erlaubt wieso sollte man dann eine andere mit gleicher Wirkung(mehr spin und speed in gleicher menge ) verbieten können.
Wie will ich das festlegen: Beispiel: Ein Original Belag hat speed und spin 100% durch FRischkleben hat er 20% jeweils mehr. Durch spritzen ebenso...
Was nun...wie soll ein SR das prüfen...selbst wenn er diese Abweichung messen könnte und würde stellt er fest: AHA eine starke Abweichung zum ursprünglichen Belag. Das ist nicht zulässig-aber diese würde er in beiden Fällen ja feststellen also sowohl kleben was auch eine starke nachträgliche Veränderung der Belageigenschaften zur folge hat müßte er untersagen bzw den Schläger nicht zulassen und spritzen ebenso.
...Ich habe also keinen Vorteil in der Eigenschaft der Beläge bei gespritzten zu dick geklebten Belägen
@Lösungsmittelkonzentration....Was noch zu zeigen wäre wobei ich noch bei keinem 2.Liga Spiel ein solches Gerät gesehen habe..Zur Konzentration (Muß ich bei Gelegenheit mal messen lassen zum Spaß) kann ich nur vermuten. Bei 6ml je seite und einem "normalen" nicht hochkonzentrierten Benzin könnte die Menge der Konzentration evtl auch nicht höhher sein als wenn ich da 25-30ml kleber drauf geschüttet habe...wie gesagt ne Vermutung
Problem dabei dann natürlich in unteren Klassen (und was heißt schon untere Klassen bei nem 2. Ligaspiel...) dort stehen solche Geräte zur Messung nicht zur Verfügung....
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Hi there,
ich glaube du übersiehst, dass bei den Klebern die Reglemetierung durch die zum Teil krebserregenden Lösungsmittel gekommen ist. Ergo ist nicht die Dosis sondern das vorhandensein bestimmter, organischer Lösungsmittel untersagt. Sollte Waschbezin solche Mittel enthalten, ist es untersagt, da die Regeln zum Frischkleben nicht wegen der spieltechnischen Veränderungen sondern wegen der gesundheitlichen Bedenken entwickelt wurden. Gleiches gilt für die Emissionen der Schläger, die bei den Grossen Turnieren geprüft werden. Ob es nun gestattet ist oder nicht ist mir wurscht, solange der gesundheitliche Aspekt nicht aus den Augen verloren wird. Ich spiele Tischtennis schließlich um Fit zu bleiben und nicht um krank zu werden.
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