Zitat:
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Zitat von Fastest115
Aber die Veränderung der Spieleigenschaften ist vergleichbar mit der durch das Frischkleben und diese ist erlaubt-ergo wenn man diese erlaubt wieso sollte man dann eine andere mit gleicher Wirkung(mehr spin und speed in gleicher menge ) verbieten können.
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Auch wenn die Veränderung der Spieleigenschaften vergleichbar ist, so ist dies Methode um die Veränderung zu erreichen nicht zugelassen.
Die ITTF erlaubt ausdrücklich das Frischkleben, weitere Nachbehandlungen des Materials sind nicht erlaubt.
Sonst müsstest Du im Umkehrschluss auch das Backen von Noppen erlauben - auch hier wird ein ursprünglich griffiger Noppenbelag glatt gemacht, wobei es auch glatte zugelassene Beläge gibt. Doch auch diese Veränderung ist nicht erlaubt, daher auch nicht das Benzinspritzen.
Außerdem wage ich es zu bezweifeln ob Du es schaffst, das Benzin über die gesamte Schlägerfläche gleichmäßig zu verteilen, vgl. ITTR A4.5 "...jede Belag- oder Klebstoffschicht ... muss durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein."
Zum Nachweisproblem:
Eine fehlende Nachweismöglichkeit macht die Methode erstmal natürlich nicht legaler. Das ist vergleichbar wie wenn jemand mit nicht von der ITTF zugelassenem Kleber klebt, hier kann ich als OSR sofern ich nicht den absoluten Geruchssinn bzw. diese "Black Box" habe, eigentlich nur einschreiten, wenn ich denjenigen in flagranti mit ner Tube Fahrradkleber oder so erwisch. Dies ist in meinen Augen beim Spritzen analog.