Zitat:
Zitat von Rica1981
Da finde ich gar nichts schäbig dran. Weil es Boll ist, muss man alles toll finden oder was?
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Was sagt denn der §253 STGB zur Erpressung?
„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“
Also Timos Aussage als Erpressung zu klassifizieren haut hier schon einmal nicht hin. Er hat ja nicht rechtswidrig gehandelt. Von daher würde ich in diesem Zusammenhang auf gar keinen Fall den Terminus Erpressung benutzen.
War die Aussage glücklich? Eher weniger, kling eher nach beleidigter Leberwurst, nach dem Motto, wenn ich meinen Willen nicht bekomme, dann mach gar nicht mit.
War aber von ihm glaube ich nicht gemeint. Gebt dann lieber einem Jüngeren die Chance sehe ich hier eher als Kernbotschaft. Wenn er aber einen Platz angeboten bekommt, sollte er nicht ablehnen. Warum auch?