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Alt 30.05.2024, 11:04
Wayfarer Wayfarer ist offline
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Keine sofortigen Wechsel für (In-)Aktive aus dem Ausland

Auf dem 17. Bundestag des DTTB am 19.11.2022 wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2023 Spieler aus dem Ausland nach einem Jahr Inaktivität für den bisherigen Verein keine sofortige Spielberechtigung für einen neuen Verein erhalten können - nur noch Aktive, die vorher in Deutschland gespielt haben, können nach einem Jahr Pause sofort wieder in einer Mannschaft antreten.
Mich interessiert, ob das
1. bekannt ist,
2. euren Verein schon betroffen hat,
3. wie das generell beurteilt wird.
Dazu folgende Hintergrundinformationen:
  • Es kam bei SpielerInnen aus dem Ausland immer wieder vor, dass hier – bewusst oder unbewusst – falsche Angaben gemacht und so eine unmittelbare Spielberechtigung ‚erschlichen‘ wurde. Um dies zu überprüfen, stehen Aufwand und Nutzen hier für den Verband in keinem vertretbaren Verhältnis. So hat man für dieses Problem die einfachste Lösung gewählt. (M. E. ähnelt das der Kollektivstrafe in der Schule: Wenn der/die Schuldige nicht herausgefunden werden kann, muss halt die ganze Klasse nachsitzen!)
  • Diese Regelung verhindert nicht, dass auch SpielerInnen, die vorher in Deutschland aktiv waren, nach einem längeren Auslandsaufenthalt sofort wieder eine Spielberechtigung erhalten, auch wenn bzw. obwohl sie zwischenzeitlich für einen ausländischen Verein an die Tische gingen, wenn dies nicht offiziell gemeldet wurde.
  • Was nun das Verbot der sofortigen Spielberechtigung betrifft, so wurde der Beschluss zwar einstimmig und mit dem nötigen 40%-Quorum der Verbände gefasst. Als wirklich problematisch wurde es aber nur von fünf Verbänden gesehen: Bayern, Hessen, Rheinland, Thüringen und NRW – wobei keine exakten Angaben über die Häufigkeit der ‚illegalen‘ Fälle gemacht werden konnten.
  • Allerdings können die Verbände eigenständig entscheiden, ob sie diese Regelung anwenden. In mindesten acht Fällen wurden hier nach dem 1.7.2023 sofortige Spielberechtigungen für Ausländer genehmigt! D. h., die Regelung greift nur dort, wo ein Verband sich daran hält.
  • Grundsätzlich stellt sich m. E. die Frage, ob hier nicht gegen das Grundrecht der allgemeinen Gleichbehandlung verstoßen wird!
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