Zitat:
Zitat von JanMove
Die Unschuldsvermutung gilt für mich im Spitzensportbereich schon lange nicht mehr.
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Sie gilt auch ganz formell nicht. Zum einen finden die Dopingtests außerhalb der Sportveranstaltungen anlasslos (also ohne, dass ein konkreter Verdacht gegen den Sportler vorliegt) statt.
Zum anderen gibt es nach positiver A- und B Probe eine Beweislastumkehr. Nicht die Antidoping Agentur muss beweisen, dass der Sportler die Substanz absichtlich eingenommen hat, sondern der Sportler muss stichhaltig begründen, dass das nicht der Fall war.
Ovtcharov ist das damals gelungen. Dieter Baumanns Behauptung ihm hätte jemand was in die Zahnpaste gemischt wurde nicht akzeptiert.