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Zitat von alles_easy
Hallo,
kennt sich jemand in folgendem Fall aus:
Ein Spieler unserer Schülermannschaft hat in der laufenden Vorrunde auch Ersatz in einer Jugendmannschaft gespielt.
Laut Sportordnung des Verbands erlischt die Spielberechtigung in der Schülermannschaft mit dem 4. Einsatz in der Jugendmannschaft.
Diese Regelung war uns nicht bekannt. Der unmittelbare Meisterschaftskonkurrent hat den Staffelleiter informiert und dadurch wurden zwei Spiele unserer Schülermannschaft am grünen Tisch verloren.
Ich habe gehört, dass es vom DTTB hierzu keine Regelung gibt und dadurch auch Verbände keine Verschärfung in der Satzung / Jugendordnung haben dürfen. Wie ich weiter gehört habe, ist diese Regelung wohl in den meisten Verbänden inzwischen abgeschafft und die Regelung wäre somit nichtig (Protest wäre also möglich).
Kennt sich von euch hier jemand aus?
Wie ist euere Meinung dazu?
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Hallo,
so ist das auch im WTTV geregelt.
4. mal spielen heißt das der Spieler die Spielberechtigung für die untere Mannschaft verliert. Ihr spielt Eure spiele nacht Richtlinien des DTTB und den Zusatzbestimmungen Eures Verbandes....
Mfg Thomas