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AW: Wechsel Geschlecht bei der Spielberechtigung
Deswegen ist ja bisher völlig unklar, was die Kriterien angeht. Je nach Sportart und Verband zählen bisher entweder:
- die persönliche Selbstauskunft
- ein amtlicher Eintrag im Personenstandsregister und Nachweis über amtliche Dokumente bzw. Urkunden wie z.B. der Reisepass
- sonstige biologische bzw. medizinischen Vorraussetzungen wie Testesteron-Grenze o.ä.
Dies müsste auch in der Wettkampfordnung klar geregelt sein.
Im Bundestag wurden bereits Abgeordnete in der Statistik als Frauen gezählt, die im Personenstandsregister als männlich eingetragen sind und auf dem Wahlzettel gleichzeitig als Männer kandidieren. Auch da wird also keine klare Abgrenzung vorgenommen.
Geändert von Hansi Blocker (21.12.2024 um 14:24 Uhr)
Grund: Vollzitat entfernt
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