Zitat:
Zitat von mithardemb
Das ist mit Sicherheit auch schwierig, aber ich glaube einen Behinderungsgrad nachzuweisen oder Untersuchungsergebnisse auf geschlechtliche Anomalitäten zu veröffentlichen ist schon eine ganz andere Ebene.
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Den gleichen Fall hat man mittlerweile auch bei McDonalds in Berlin beim Arbeitsgericht.
"Bei dem Gütetermin am Berliner Arbeitsgericht wurde keine Einigung erzielt. Laut Siegessäule soll die Richterin Kerstin Mihe seine Ladung an den Namen *Kylie* formuliert haben,
obwohl er keine Personenstandsänderung nach geltendem Recht vorgenommen hat. Auch soll die Richterin einem McDonald*s*Manager fehlenden Respekt vor einer sogenannten *geschlechtlichen Identität* attestiert haben.[11] Die Anwältin von McDonald*s gab jedoch an, dass Divon dem Management seine neue *Identität* nicht mitgeteilt habe."
Laut einem Deutschen Arbeitsgericht ist also gar keine Personenstandsänderung nötig, sondern es reicht eine reine Selbstauskunft.
Übrigens was ist an einem Behindertengrad weniger diskriminierend als am Testesterongehalt?