Zitat:
Zitat von HansWurst123
Den gleichen Fall hat man mittlerweile auch bei McDonalds in Berlin beim Arbeitsgericht.
"... es reicht eine reine Selbstauskunft."
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Nein hat man nicht. Das ein ist eine freiwillige Selbstauskunft und das andere wäre eine erzwungene Untersuchung.
Zitat:
Zitat von HansWurst123
Übrigens was ist an einem Behindertengrad weniger diskriminierend als am Testesterongehalt?
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Na ja. Bei einem Blinden oder bei einem Gehbehinderten oder ganz allgemein bei einem Teilnehmer am Versehrtensport oder bei den Paralympics ist eine Behinderung offensichtlich. Hier geht es nur noch um den Grad.
Bei einem genbedingten erhöhten Testosteronspiegel ist das eine andere Sache. Das bekommt die Allgemeinheit nur dann mit, wenn man es durch einen Test thematisiert.