Zitat:
Zitat von Hansi Blocker
Kinder und Jugendliche erhalten durch die Spielberechtigung eine eingeschränkte Turnierlizenz. Sie müssen jedoch vom Verein für Turniere gemeldet werden.
|
eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb (eTLNI) * kostenlos
Kinder und Jugendliche bekommen sie mit Erteilung der Spielberechtigung für die Nachwuchsmannschaft ihres Vereins automatisch. Mit ihr melden Vereine diejenigen, die nicht im Besitz einer uneingeschränkten TLNI sind, für Nachwuchskonkurrenzen.
Dass die Kinder sich selbst anmelden, ist mit der eTLNI nicht möglich. Geeignet ist sie vor allem für Einsteiger in den Sport, die mit den Strukturen und Abläufen noch nicht vertraut sind.
(uneingeschränkte) Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb (TLNI) * kostenlos
Nur als Halbjahresabo erhältlich. Verlässt ein Jugendlicher die Altersklasse, verfällt die TLNI automatisch. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung.
Mit ihr melden sich die Inhaber eigenverantwortlich bei Turnieren an und ab. Wer über eine TLNI verfügt, kann nicht mehr durch den Verein gemeldet werden, sondern muss sich selbst um die Meldung kümmern.
Egal, ob mit eTLNI oder TLNI: Mit ihr kann nur im Nachwuchsbereich bis einschließlich Jugend 19 gespielt werden. Wer als Nachwuchsakteur in Damen- oder Herren-Klasse bei einem Individual-Turnier starten möchte, benötigt die *Turnierlizenz für Erwachsene* oder die *Einmal-Veranstaltungslizenz*.