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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Den Tatbestand der Nötigung sehe ich als erfüllt. Wenn ich der Forderung eine Turnierlizenz nicht nachkommen, darf ich keine Turniere im Verband mehr spielen. Damit werde ich entweder ausgeschlossen oder ich muss die Lizenz erwerben. Damit wrrde ich zu einer Handlung genötigt, die ich nicht will. Das empfindliche Übel welches gefordert wird, liegt darin, dass ich keinerlei offizielle Turniere mehr spielen darf, was ich 55 Jahre durfte.
Die einzige Frage ist, ob dieses Handeln der Verbände juristisch als verwerflich beurteilt wird.
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