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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Folgendes Persönlichkeitsrecht ist hier verletzt:
Das Recht jeder Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, ist Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung !
Ich werde dazu genötigt oder darf keine Turniere mehr spielen. Der Vergleich mit einer Busfahrt trifft nicht zu.
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