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AW: verbotener Belag!?
Protest immer in dem Moment, wenn der Grund für den Protest bemerkt wird. Wenn die Verwendung des nicht mehr zugelassenen Belages erst nach dem Spiel bemerkt wird, Protest einlegen. Ich kann mich zwar nach dem Spiel nicht mehr beschweren, dass die Wand zu weiß, das Licht schon beim Einspielen zu dunkel oder mein Gegner zu dünn war, aber wenn sich z. B. die Spielbedingungen erst während des Spiels ändern oder eine Unzulässigkeit erst dann bemerkt wird und nicht offensichtlich war, kann der Spieler durchaus Protest einlegen. Problematisch wird es nur, weil du ja die Möglichkeit gehabt hättest, vor dem Spiel den Schläger zu untersuchen und dann ggf. Protest einzulegen. Damit hast du u. U. dein Protestrecht verwirkt.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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