
21.10.2024, 13:36
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Foren-Stammgast 2000
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)
Umgekehrt hat er in zweiter Instanz doch Recht bekommen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) untersagte dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), der für die Tagesschau verantwortlich ist, "in Bezug auf" Vosgerau zu berichten, dass auf dem Potsdamer Treffen auch eine Ausweisung von Staatsbürgern diskutiert worden sei (Beschl. v. 23.07.2024, Az. 7 W 78/24). Damit änderte das Gericht die Entscheidung des Hamburger Landgerichts (LG) ab, welches dem NDR noch Recht gegeben und Vosgeraus Unterlassungsantrag abgelehnt hatte (Beschl. v. 30.05.2024, Az. 324 O 169/24). Beide Beschlüsse liegen LTO vor.
https://www.lto.de/recht/hintergruen...or-olg-hamburg
Ebenso
In seinem Interview mit der FAZ vom 3.3.2024 hat Correctiv-Chef David Schraven die Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die im Correctiv-Bericht vom 10.01.2024 *Geheimplan gegen Deutschland* enthaltenen Schilderungen zu Gesprächen über einen Masterplan, mit dem *Remigration* betrieben werden sollte und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, als *prozessuale Wahrheit* bestätigt. Konkret lautet die Aussage Schravens im Interview wie folgt:
*Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem *Remigration* betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die *prozessuale Wahrheit* ist.*
Die Litigation-PR Schravens ist falsch: Das Landgericht Hamburg hat in seiner Pressemitteilung vom 27.02.2024 genau das Gegenteil davon klargestellt. Es sagt schon in seiner Pressemitteilung, dass der Inhalt der Correctiv-Berichterstattung, ob, durch wen und in welchem Umfang die *Remigration* von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung diskutiert wurde, nicht Gegenstand der Entscheidung ist.
Auch der renommierte Medienjournalist Stefan Niggemeier, Herausgeber des medienjournalistischen Online-Portals "Übermedien", hatte Scharvens Behauptungen in der FAZ als irreführende Litigation-PR kritisiert und Schraven testiert, dass er im Interview mit der FAZ explizit die Unwahrheit verbreite:
Das Landgericht Hamburg hat David Schraven nun die Falschbehauptung verboten, es habe den Kern des Correctiv-Artikels, dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen worden sei, mit dem *Remigration* betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, gerichtlich bestätigt.
Das Gericht hat das Verbot gegen Schraven mit Beschluss vom 07.05.2024 (n.rk) wie folgt begründet:
*Der * Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage aus dem Antrag zu 1.a., dass das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen *Kern des Artikels* geäußert und diesen bestätigt hat. Auch wenn die Frage, was konkret der Kern eines Artikels ist, und auch die Frage, ob ein solcher durch eine Gerichtsentscheidung Bestätigung gefunden hat, wertende Elemente beinhalten, wird insbesondere durch den sich anschließenden Verweis auf die prozessuale Wahrheit die Behauptung transportiert, das Gericht habe sich mit dem näher beschriebenen Kern des Artikels beschäftigt, diesen bestätigt und eine Aussage darüber getroffen, ob der diesbezügliche Vortrag von Correctiv der prozessualen Wahrheit entspricht. Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen.*
https://www.hoecker.eu/news/landgeri...%C3%A4tigt-hat
Es geht weniger um den Inhalt, als dass auch hier wohl journalistische Sorgfaltspflichten verletzt wurden, weil die Story eben zu gut zur eigenen Botschaft passt.
Geändert von HansWurst123 (21.10.2024 um 13:44 Uhr)
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