Zitat:
Zitat von Lexmark
Mithardemb hat Recht, ein Impressum ist nicht notwendig da Firmensitz nicht in Deutschland (einfach ausgedrückt).
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Auch da gilt - wer Lesen kann, der ist klar im Vorteil.
"Nach § 3 Abs. 1 TMG gilt das Herkunftslandprinzip für ausländische Gesellschaften, so dass diese kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine deutsche Niederlassung besteht oder sich der ausländische Anbieter direkt zum Zwecke des Wettbewerbs an den deutschen Markt mit seinem Internetangebot richtet. Dann gilt die Impressumspflicht"
Ein Youtube-Kanal namens TT-Cup Germany erfüllt diese Voraussetzung.
Ebenso gilt:
Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung aus, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben.
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