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Alt 24.10.2024, 20:28
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Auch da gilt - wer Lesen kann, der ist klar im Vorteil.


"Nach § 3 Abs. 1 TMG gilt das Herkunftslandprinzip für ausländische Gesellschaften, so dass diese kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine deutsche Niederlassung besteht oder sich der ausländische Anbieter direkt zum Zwecke des Wettbewerbs an den deutschen Markt mit seinem Internetangebot richtet. Dann gilt die Impressumspflicht"


Ein Youtube-Kanal namens TT-Cup Germany erfüllt diese Voraussetzung.
Ebenso gilt:

Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung aus, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben.

https://www.fachanwalt.de/magazin/im...chen-webseiten
Dann solltest du vielleicht etwas genauer nachlesen...
Bei dem von dir genannten Beispiel geht es um ein Unternehmen welches um Kunden wirbt und erwas verkauft...
Auf der TT-Cup Seite finde ich aber irgendwie nix was zum Kauf angeht wird...
https://www.it-recht-kanzlei.de/nich...mspflicht.html

Wollen wir doch mal abwarten was nach der Meldung des Verstoßes dabei rauskommt...
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