Zitat:
Zitat von Lexmark
Dann solltest du vielleicht etwas genauer nachlesen...
Bei dem von dir genannten Beispiel geht es um ein Unternehmen welches um Kunden wirbt und erwas verkauft...
Auf der TT-Cup Seite finde ich aber irgendwie nix was zum Kauf angeboten wird...
https://www.it-recht-kanzlei.de/nich...mspflicht.html
Wollen wir doch mal abwarten was nach der Meldung des Verstoßes dabei rauskommt...
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1. Wann brauchen Sie ein Impressum auf YouTube und wann nicht?
Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) brauchen alle geschäftlichen Inhalte in digitalen Medien ein Impressum - auch "Anbieterkennzeichnung" genannt. Es gilt: Treten Sie mit Ihrem YouTube-Kanal gewerblich auf, benötigen Sie ein Impressum. Ihr Social-Media-Auftritt ist immer dann gewerblich oder geschäftsmäßig,
wenn Sie ihn langfristig benutzen um Gewinn zu erzielen - also damit Geld verdienen wollen. Dabei reicht es schon aus, wenn Sie durch Affiliate-Links, Werbebanner oder Kooperationen Einnahmen erzielen. Auch ein Verweis auf die geschäftliche Webseite, führt dazu, dass Ihr YouTube-Kanal impressumspflichtig ist. Oder wenn Sie Videos erstellen, die journalistisch-redaktionelle Inhalte haben. Das ist der Fall, sobald Sie meinungsbildende Beiträge erstellen.
Schaue dir einmal an, wie viele Werbung in den Spielen auf den Spielfeldbanden zu sehen ist
Ihr habt doch selbst gesagt, sie würden Geld verdienen - nur wir würden das Geschäftsmodell nicht verstehen. Und jetzt ist alles auf einmal angeblich nicht gewerblich, sondern unentgeldlich???
Auch in der Ukraine gibt es so etwas wie ein Handelsregister:
Der Erlass der ukrainischen Regierung Nr. 1422 vom 16. Dezember 2022 "Über die Änderung einiger Erlasse des Ministerkabinetts der Ukraine im Bereich des Notariats und der staatlichen Registrierung* ermöglicht wieder den Zugang zum einheitlichen staatlichen Register. Das Register ist vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister. Das einheitliche staatliche Register umfasst Informationen zu juristischen Personen, Einzelunternehmen und öffentlichen Vereinen. Auskünfte werden nur dann in elektronischer Form erteilt, wenn die die Auskunft anfragende Person sich mit einer elektronischen Signatur identifizieren kann. Die Signatur kann über das staatliche Portal "ID.GOV.UA* beantragt werden.
https://www.gtai.de/de/trade/ukraine...egister-939572
Also müsste das ausländischen Register und die Registernummer im Impressum benannt werden