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Zitat von mithardemb
Nach europäischer Gesetzgebung gilt die DSGVO, aber im Land in dem der Firmensitz liegt evtl. eben nicht.
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Der DSGVO ist es egal wo der Firmensitz liegt, wenn EU-BürgerInnen betroffen sind...
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Drehen wir doch mal die Perspektive um und nehmen wir ein fiktives Beispiel um niemandem auf die Füße zu treten.
In unserem Land Fantasia gäbe es das Gesetz, dass kein Betreiber eines öffentliches Forums seinen Nutzern Werbung einblenden darf. Dieses Gesetz gälte auch für Betreiber von Foren im Ausland (wie z.B. tt-news in Deutschland), wenn es Einwohner von Fantasia (Fantasten) beträfe.
Dürfte dann also jetzt tt-news (ohne Niederlassung in Fantasien) entweder für die Fantasten die Werbung nicht einblenden oder müsste das Forum diese Nutzer blockieren.
Würdest du nicht auch sagen, dass dieses Fantasie-Gesetz in Deutschland nicht gelten würde?
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Mir ist das
https://de.wikipedia.org/wiki/Territorialitätsprinzip bekannt bzw.
https://de.wikipedia.org/wiki/Auswirkungsprinzip welches nicht unumstritten ist...
Wer sich mit der Thematik im Zusammenhang mit der DSGVO beschäftigen möchte:
Study on the enforcement of GDPR obligations against entities established outside the EEA but falling under Article 3(2) GDPR
https://www.edpb.europa.eu/system/fi...12021_en_0.pdf
Zurück zum Beispiel: Der Betreiber kann es ignorieren, kann dann aber je nach Rechtslage bei Einreise in das Land mit entsprechenden Maßnahmen rechnen siehe Telegram/Durow auch wenn's da um ganz andere Sachen geht und nur vordergründig um die Sachen, die Frankreich da vorschiebt. Die Webseite könnte von lokalen Providern geblockt werden siehe bspw.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sci-Hub Man könnte den Forumsbetreiber auf eine Sanktionsliste setzen und ihn damit von Lieferungen aus Fantasien ausschließen etc.