Zitat:
Zitat von Lexmark
Was kannst du auf der TT-Cup Seite kaufen ? Nix.
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Natürlich handelt TT Cup geschäftsmäßig.
Du verwechselst hier die Begriffe geschäftsmäßig und gewerbsmäßig!
Auch in der aktuellen Fassung des § 217 StGB wurde geschäftsmäßig unter expliziter Bezugnahme auf bestehende Konventionen eingefügt. Der Ausdruck stand hierbei in Konkurrenz zum Ausdruck gewerbsmäßig, der in einigen früheren Gesetzesentwürfen präferiert wurde. Im Ergebnis bedeutet die Wahl von geschäftsmäßig im schließlich angenommenen Text eine deutliche Verschärfung, da Geschäftsmäßigkeit nach übereinstimmender Lesart (im Unterschied zur Gewerbsmäßigkeit) gerade keiner (finanziellen) Gewinnabsicht bedarf.
Die prototypische Bedeutung konturiert einen «in erwartbarer Weise wiederkehrenden Vorgang» (als Ereignis oder Tätigkeit), der mit einer Gewinnerziehlungsabsicht einher gehen kann, aber nicht muss.
Übrigens haben Amazon und Uber wie viele Jahre lang keine Gewinne erzielt - Jeff Bezos war sicher Vorsitzender einer gemeinnützigen NGO und keines Unternehmens
Und noch einmal - vorher haben doch alle noch gemeint, sie würden Gewinne erzielen, wir alle wären nur zu blöd das Geschäftsmodell zu verstehen. Und jetzt heißt es "ja aber sie verkaufen doch nix"