Zitat:
Zitat von mithardemb
Unpassend nicht. Aber z.B. beschädigt oder zumindest nicht mehr spielbar. Da dort der Interpretationsspielraum sehr groß ist und da die beiden Mannschaftsführer zuständig sind, kann man das vernünftigerweise nur auf dem diplomatischen Weg lösen.
Was war denn die Motivation des Tauschs? Brachte denn dein Mannschaftskamerad einen Ersatzschläger mit und war mit dem Schläger am Tisch unzufrieden. Oder macht er das gezielt um seinen Gegenspieler zu verwirren. Dafür dürfte aber eine geringfügige Abweichung beim Belag in dieser Spielklasse kaum ausreichen.
|
Ob beschädigt oder nicht ist in dem Fall völlig irrelevant, da der Schlägerwechsel ja nicht unverzüglich, sondern in der Satzpause war.
Ebenso gilt die Regel:
TT-R § A 4.8: *Vor Spielbeginn und jedes Mal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen"
Dies ist ja offenkundig auch nicht geschehen.