Zitat:
Zitat von Kriegela
Ich glaube es ist nicht die passende Herangehensweise. Die Regelungen zur Genehmigungspflicht beziehen sich immer auf den Teilnehmerkreis. Ein Freundschaftsspiel ist immer nicht genehmigungspflichtig, egal ob du das mit Schlägern nach ITTF-Zulassung spielst oder mit Bratpfanne und Küchenbrett. Ein Turnier wird immer dann genehmigungspflichtig sein wenn es offen für Spieler verschiedenster Vereine ist und auch dabei ist egal ob du das mit Schlägern nach ITTF-Zulassung oder mit Bratpfanne und Küchenbrett spielst. Zumindest für mich lesen sich die Regeln dazu so, dass es immer um die Teilnehmer geht und nicht um die Art des Turniers.
Ich verstehe ehrlich gesagt deinen Ansatz nicht so ganz. Wenn du Tischtennis so weit veränderst das es nicht mehr als solches erkennbar ist, wird es nicht mehr genehmigungspflichtig und nicht mehr lizenzpflichtig sein aber eben auch nicht mehr über den Tischtennisverband laufen können. Sprich wenn du eine Klasse in deine Ausschreibung packst die nichts mit Tischtennis zu tun hat wird dir das komplette Turnier so nicht genehmigt.
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Auf den Teilnehmer- als auch auf den Ausrichterkreis. Es handelt sich dabei ja meist um Vereine, die in einem Landesverband Mitglied sind und als solche eben gewissen Regelungen (in der Mitglieder-Satzung geregelt) unterworfen sind.
Es hindert ja keinen daran privat ein Tischtennis Tunier zu organisieren und dieses selbst zu vermarkten/bewerben wie z.B. die Challenger Series Betriebs GmbH