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Nachfolgenden Brief haben wir zusammen mit der Kündigung der Einzugsermächtigung an unseren Verband geschickt. Dies ist unsere erste Antwort auf die ungeheuerliche Art und Weise der Einführung der neuen Zählweise. Wir hoffen, daß andere Vereine unserem Beispiel folgen.
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HTTV Geschäftsstelle
Präsidium des HTTV
Postfach 1140
35411 Pohlheim
Betreff: Vertrauen
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend erhalten Sie den Widerruf unserer Einzugsermächtigung, die der xxx dem Hessischen Tischtennisverband erteilt hat.
Wir möchten dies nicht unbegründet lassen.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist unserer Ansicht nach ein Zeichen des Vertrauens, das wir als Verein unserem Verband entgegenbringen. Leider hat die Führung des HTTV durch ihr Verhalten vor, während und nach der Bundeshauptversammlung des DTTB am 09./10.Juni 2001 dieses Vertrauen zerstört.
Es fällt uns als Vorstand unseres Vereins mit über hundert Mitgliedern schwer, diesen Vertrauensbruch zu akzeptieren und zu tolerieren. So wie wir als Vorstand die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten haben, so sollten auch Sie die Interessen Ihrer Mitglieder vertreten. Leider mußten wir feststellen, daß Sie dies nicht getan haben. Sie haben damit nicht nur unsere Erwartungen enttäuscht, sondern nach unserer Auffassung auch gegen Ihre eigene Satzung verstoßen.
Paragraph 7.1 der Satzung des Hessischen Tischtennis-Verbandes regelt die Rechte der Vereine, die Mitglieder im HTTV sind. Danach haben die Vereine unter anderem das Recht
1) - die gemeinsamen Interessen durch den Verband vertreten zu lassen.
2) - durch stimmberechtigte Delegierte der Kreise an den Entscheidungen über alle grundsätzlichen und wichtigen Angelegenheiten auf dem Verbandstag mitzuwirken.
Zu 1) Die Vereine haben auf den jeweiligen Kreistagen ganz klar Ihre Ablehnung der neuen Zählweise zum Ausdruck gebracht, zum Teil auch bereits vor der Bundeshauptversammlung. In vielfältiger Weise wurden Sie darauf hingewiesen, daß die große Mehrheit die neuen Regeln ablehnt.
Mit welchem Recht handelten Sie dann gegen die Interessen Ihrer Mitglieder ?
Zu 2) Die Delegierten der Kreise wurden in dieser Frage nicht zur Abstimmung gerufen, ja noch nicht einmal über die Sachlage informiert. Selbst Mitglieder des HTTV-Vorstandes sind einfach übergangen worden. Handelt es sich bei der Änderung nicht um eine grundsätzliche Angelegenheit ? Ist diese Angelegenheit keine wichtige Angelegenheit ?
Was aber sollen Mitglieder eines Verbandes von der Verbandsspitze halten, wenn diese in eklatanter Weise und wissentlich gegen die eigene Satzung verstößt ?
Wie sollen wir als Funktionsträger der untersten Ebene damit umgehen, daß eine Entscheidung von elementarer Bedeutung für unseren Sport völlig ohne unsere Einbeziehung und sogar ohne jede Information getroffen wurde ?
Wie sollen wir uns gegenüber unserem Spitzenverband, dem DTTB, verhalten, wenn dessen Führung mit gezielten Unwahrheiten eine Entscheidung gegen den Willen der großen Mehrheit seiner Mitglieder herbeiführt ?
Diese Fragen stellen sich sicherlich viele Sportkameraden und Sportkameradinnen in ganz Deutschland.
Daß der HTTV nicht gewillt war, die Interessen seiner Mitglieder bei der BHV in Titisee zu vertreten wurde auch durch den dort vorgelegten Dringlichkeitsantrag deutlich. Dieser Antrag wird von uns als reines Alibi eingestuft, weil er weder dem Willen der Basis entsprach noch umsetzbar war, so daß seine Erfolgsaussichten von vornherein gegen Null gingen. Dieser Antrag war reine Augenwischerei und entbindet die HTTV-Vertreter nicht von Ihrer Mitverantwortung für das Zustandekommen des beschämenden Abstimmungsergebnisses, das in keinster Weise die Stimmung unter den Tischtennisspielern Deutschlands widergibt.
Wir halten das Vorgehen der Führungsspitze von DTTB, HTTV und allen anderen Landes- und Regionalverbänden als Vertrauensbruch und ziehen in erster Konsequenz unsere Einzugsermächtigung zurück. Weitere Schritte werden wir uns stets in Absprache mit unserer Basis vorbehalten.
Bitte leiten Sie die beigefügte Erklärung an die zuständigen Stellen weiter.
Wir bitten Sie um eine Bestätigung dieser Mitteilung und um die Übermittlung der Namen der HTTV-Delegierten bei der Bundeshauptversammlung 2001.
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