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Alt 06.11.2024, 19:44
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)HansWurst123 hat einen sehr schlechten Ruf und ist bald verbrannt (Renommeepunkte mindestens -250)
AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz

Zitat:
Zitat von masl83 Beitrag anzeigen
Wo entspricht es nicht der WO 2 Turniere an einem Ort zeitgleich zu spielen?
Der Start in beiden Turnieren zeitgleich ist nicht zulässig, aber das Durchführen doch nicht. Aber ich lasse mich gerne belehren, wo steht das?
Abschnitt A


11.
Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 bis A 11.3 dürfen nur vom DTTB, den Verbän den und deren Gliederungen veranstaltet werden. Nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.4 dürfen zusätzlich auch von Vereinen der Mitgliedsverbände veranstaltet werden. Der jewei-
lige Veranstalter legt Ausrichter und Durchführer fest.

11.4 Nicht weiterführende Veranstaltungen
11.4.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen mit TTR-relevanten Konkurrenzen
• Offene Turniere mit Individualwettbewerben
• Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften
• Offene Turniere im Rahmen einer Turnierserie
11.4.2 Nach Maßgabe des zuständigen DTTB oder Verbandes genehmigungspflichtige Veranstal-
tungen ohne TTR-relevante Konkurrenzen
• Offene Turniere mit Individualwettbewerben
• Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften
• Einladungsturniere


Abschnitt C - Tunierlizenz

1 Allgemeines
Die Startberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben (WO A 11.1,
siehe auch A 15.2), die Teilnahme an Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 und die Teilnahme an genehmigungspflichtigen, nicht weiterführenden Veranstaltungen (WO A 11.4.1 und A 11.4.2, siehe auch
A 15.4) erfordert grundsätzlich neben einer aktiven Spielberechtigung eines Mitgliedsverbands eine
vom DTTB erteilte und in click-tt hinterlegte Turnierlizenz für den Individualspielbetrieb der entspre-
chenden Altersgruppe.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung für eine Veranstaltung gemäß WO A 11.1, A
11.3, A 11.4.1 und 11.4.2 muss die Turnierlizenz für die entsprechende Altersgruppe vorliegen.
Turnierlizenzen werden immer für den Stammverein wahrgenommen, und sie dürfen nur unter Beach-
tung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Spieler dürfen im Individualspielbe-
trieb nur für den Verein starten, für den sie die Turnierlizenz wahrnehmen. Turnierlizenzen für auslän-
dische Spieler mit Status A oder eA, die keine Spielberechtigung im Bereich des DTTB besitzen, wer-
den nach Maßgabe des DTTB erteilt.
Turnierlizenzen können kostenpflichtig gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB sein.
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