Zitat:
Zitat von masl83
Sorry HansWurst, wo steht da etwas von parallel 2 Turnieren.
Wir haben ein genehmigungspflichtiges Turnier als weiterführende Veranstaltung und ein dazu parallel stattfindendes Turnier, welches nicht genehmigungspflichtig ist.
Wenn wir Abschnitts 11.4.2 haben:
Nach Maßgabe des zuständigen DTTB oder Verbandes genehmigungspflichtige Veranstaltungen ohne TTR-relevante Konkurrenzen
* Offene Turniere mit Individualwettbewerben
* Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften
* Einladungsturniere
und die Massgabe des Verbands nicht vorsieht, dass ein solche Turnier genehmigungspflichtig ist, dann ist das nach meiner Auffassung WO konform.
Und da reden wir ja erstmal nur über das eine Turnier, nicht über die Durchführung von 2 Turnieren parallel, aber das war wohl nicht dein Punkt. Habe ich in dem Fall missverstanden.
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Wenn die Maßgabe des Verbandes das nicht vorsieht, ist es nicht genehmigungspflichting und damit greift die Tunierlizenz nicht.
Da hast du völlig Recht.
Bei den bisher als Beispielen angebrachten Tunieren - im STTB sowie TTBW -sieht der Verband dies jedoch in der WO vor.