Ihr habt euch da meines Erachtens als Vorstand verannt und ich finde es gut, dass du diesen Weg so nicht mitgegangen bist.
Das eigentliche Problem war doch im Grunde gar nicht der Impfstatus des Betroffenen, sondern dessen Verhalten.
Die folgenden Gründe hätte man ebenso für die Begründung eines Ausschlussverfahren verwenden können:
- Vereinsschädigendes Verhalten
- Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern
- eventuell Verleumdungen der Organmitglieder
- Verstoß gegen gesetztliche Auflagen
Das alleine wäre doch völlig ausreichend gewesen.
Leute, die ungefimpft sind und Leute, die sich nicht an Corona-Auflagen gehalten haben, sind nicht deckungsgleich. Die Personenmenge mag sich überlappen - ich habe aber auch genügend Leute gesehen, die geimpft waren und genauso gegen Auflagen verstoßen haben. Man denke damals an die vielen Fußballer, deren Freundinnen ihnen die Haare geschnitten haben. Den flappsigsten Umgang mit Corona im Alltag hatten meiner Beobachtung nach übrigens Politiker aller Coleur.
Natürlich musste ein Verein damals die gesetztlichen Vorgaben umsetzen, auch notfalls gegen den Willen der eigenen Mitglieder. So ein Verhalten kann man auch nicht tolerieren. Man ist hier aber im Ton deutlich über das Ziel hinausgeschossen, hat sich selbst sehr populistisch verhalten und das wäre so juristisch auch alles sehr heikel geworden z.B. es hieß ja in den ganzen Verordnungen stets geimpft oder getestet.
Letztendlich hast du mit deinem Rücktritt auch Zivilcourage bewiesen für "eine gute Sache" nicht völlig schrankenlos juristisch fragwürdige Entscheidungen mitzutragen. Das steht meines Erachtens einem Verein auch gar nicht zu, solange sich alle Mitglieder an die gesetztlichen Auflagen halten.
Zum Thema gesellschaftliche Spaltung und Populismus bitte noch diesen Beitrag beachten:
So bestätigt der jetzige Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lars Schaade, vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück, dass die Risikohochstufung der pandemischen Gefahr durch das neue Coronavirus im März 2020 nicht auf einem wissenschaftlichen Fundament beruhte, sondern politisch angeordnet wurde. Wörtlich bezeichnete der RKI-Präsident die Risikohochstufung als *Management-Thema*.
Eine Aussage, die in ihrer Brisanz allgemein noch nicht gewürdigt wird: Bildete diese Risikohochstufung doch die Grundlage für die Ausrufung einer *epidemischen Lage nationaler Tragweite* in Deutschland und somit die Grundlage der weitgehenden Aussetzung der Grundrechte.
In seinem Urteil vom 3.9.2024 kam das Verwaltungsgericht Osnabrück deshalb zu folgendem Schluss:
*Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.*
Halten wir fest: Es wird heute von den Behörden offiziell bestätigt, dass die Risikoeinstufung der Gefährdungslage eine politische Entscheidung war, deren fachliche Notwendigkeit von der zuständigen Bundesbehörde intern nicht gesehen wurde. RKI und Ema bestätigen, dass die modRNA-Impfungen nie einen Fremdschutz ermöglichten, aber ein hohes Nebenwirkungspotential besitzen. Das PEI sieht sich erst drei Jahre nach Beginn der Covid-Impfkampagne in der Lage, seinen seit Anfang 2021 bestehenden gesetzlichen Auftrag anzugehen, die Nebenwirkungen systematisch zu erfassen.
https://www.cicero.de/comment/434214
Bevor jetzt einer kommt, bin damals für die erste Impfung bis ans andere Ende des Bundeslands gefahren