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Alt 15.11.2024, 16:11
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)
AW: Zu fünft antreten - wie lange möglich?

Zitat:
Zitat von Omma Beitrag anzeigen
Offiziell muss der Spieler zu Beginn der einzel in der Halle sein, sonst gilt er als nicht anwesend und das Spiel als kampflos verloren.
Wo steht das in der WO?

Es steht doch explizit drin:
4.1 Ein Spieler hat an einem Mannschaftskampf mitgewirkt, wenn er zu mindestens einem Einzel oder Doppel antritt und dieses auch in die Wertung eingeht. Eine Mitwirkung ist außerdem gegeben, wenn der aufgestellte Spieler bei der Begrüßung anwesend ist. Die einzelnen Spieler müssen in den Spielsystemen gemäß WO E 6.2, E 6.3.1, E 6.3.2 und E 6.4.1 entsprechend der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung aufgestellt werden. Fallen Spieler aus, so haben die übrigen Spieler geschlossen aufzurücken und die Ersatzspieler treten an die letzten Plätze. Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat.
Im Corbillon-Cup-System und im Modifizierten Swaythling-Cup-System muss nicht entsprechend der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung aufgestellt werden.

Daraus folgt doch, dass er auch mitgewirkt hat, wenn er erst das zweite Einzel spielt?

Für das erste Spiel würde gelten:
3.1 Wertung einzelner Spiele
Ein einzelnes Spiel wird für einen Spieler bzw. ein Paar als verloren gewertet, wenn
* er/es nicht antritt,

Geändert von HansWurst123 (15.11.2024 um 16:15 Uhr)
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