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AW: Erlaubte Kleidungsstücke bei Punktspielen
Internationale Tischtennisregeln B
2.2.1 Die Spielkleidung besteht aus kurzärmeligem oder ärmellosem Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiligem Sportdress, Socken und Hallenschuhen. Andere Kleidungsstücke, z. B. ein Trainingsanzug (ganz oder teilweise), dürfen im Spiel nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters getragen werden.
2.2.5 Verzierungen, Einfassungen o.ä. vorn oder an der Seite eines Kleidungsstücks sowie
Gegenstände * z.B. Schmuck *, die ein Spieler an sich trägt, dürfen nicht so auffällig oder glänzend-reflektierend sein, dass sie den Gegner blenden könnten.
2.2.6 Spielkleidung darf keine Muster oder Schriftzeichen aufweisen, die Anstoß erregen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten.
Solange kein OSR anwesend ist dürfte mit Zustimmung des gegnerischen Mannschaftsführers sehr vieles gehen..
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