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Alt 22.11.2024, 22:02
Kriegela Kriegela ist offline
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Es ist doch rechtlich völlig unwichtig, wer der Initiator ist.
Es können doch auch Vereinsmitglieder dem TT Shop helfen oder als Privatpersonen eine Dorfmeisterschaft für Hobbyspieler organisieren - die sind ja gar nicht Mitglied im Verband.
Nur der Verein darf es nicht, weil er als juristische Person Mitglied in einem Verband ist und diese Ausrichtung gegen dessen Satzung verstößt. Es steht ganz klar in der WO was ein offizielles Tunier ist und was genehmigungspflichtig ist. Es steht ganz klar in der Satzung drin, dass die Nichtbefolgung der Satzung oder Ordnungen als vereinsschädliches Verhalten angesehen wird.

Wenn ich irgendwo Mitglied bin, so muss ich mich eben auch die Mitgliedersatzung und entsprechende Ordnungen halten - oder ich werde eben rausgeschmissen oder kündige freiwillig meine Mitgliedschaft..Passiert in der Politik übrigens ständig, dass dann das Thema "parteischädigendes Verhalten" kommt...Schröder, Sarrazin, Palmer und wie sie alle heißen..

Beispiel aus der Praxis: https://www.fnp.de/frankfurt/wenn-ei...-90184519.html
Natürlich ist es rechtlich wichtig wer der Veranstalter ist, sogar ausschlaggebend.

So sehr ich dich schätze aber möchtest du mich gar nicht verstehen?

Wo steht das ein Verein der Mitglied im Tischtennisverband ist nicht auch Mitglied in einem anderen Verband sein darf und in einem anderen Verband mitwirken darf?

Nehme ich doch einfach noch einmal einige Vereine aus unserem ehemaligem Kreis. Es wurden sehr lange bis in die 3. Kreisklassen nur 6er-Mannschaften angeboten. Einige Vereine sind dann zusätzlich in den Betriebssportverband eingetreten wo 4er-Mannschaften gespielt werden und haben da dann 4er-Teams gemeldet. Ein Verein kann doch ohne Zweifel gleichzeitig im WTTV und im Betriebssportverband NRW Mitglied sein. Sind wir uns da einig, dass dies soweit erlaubt ist?

Nun sind am ersten Wochenende Westdeutschen Meisterschaften und am zweiten Wochenende Westdeutsche Betriebsmeisterschaften. Dann darf doch ein und der selbe Verein beides ausrichten, am ersten Wochenende nach den Regularien des WTTV und am zweiten nach den Regularien des Betriebssportverband. Da möchte ich sehen wie ein Verband da einem Verein rechtssicher schädigendes Verhalten nachweisen und dementsprechend sanktionieren möchte. Alleine die Tatsache das ein Verein Mitglied in einem "konkurrierenden" Verband ist und sich in diesem ebenfalls engagiert reicht da ganz sicher nicht aus.

So und nun zu all den anderen Beispielen die ich angebracht habe: Die Stadt richtet ein Turnier aus... Die Schule richtet ein Turnier aus... Die Krankenkasse richtet ein Turnier aus... Ein Shop richtet ein Turnier aus... Diese Treten als Veranstalter auf mit allen rechtlichen Pflichten und Konsequenzen und sind nicht Mitglied im Tischtennisverband. Also dürfen sie ein Turnier außerhalb des Verbandes ausrichten. Soweit richtig?

Diese Veranstalter fragen nun beim Verein vor Ort an, da dieser die notwendigen Materialien wie Tische etc. ihr Eigentum nennen darf und ein gewisses Knowhow mitbringen kann. Der Verein willigt ein und hilft dem Veranstalter als Ausrichter bei der Durchführung und Organisation des Turniers. Er erhofft sich dadurch Aufmerksamkeit für den Verein und Zulauf, was ja sogar wieder dem Tischtennisverband zu Gute kommen könnte in dem er gemeldet ist. Auch da will ich sehen wie man einen Verein rechtssicher schädigendes Verhalten nachweisen und ihn dafür sanktionieren will.

Für mich ist ganz klar: Es kommt immer drauf an wer das Turnier offiziell veranstaltet und ob dieser Veranstalter an die Wettspielordnung des offiziellen Verbandes (oder besser gesagt eines Verbandes) gebunden ist.

Zu guter letzt: Sowohl Tischtennisverband und Verein unterliegen der Gemeinnützigkeit. Wenn ein Verein also einem beliebigen Veranstalter der nicht im Verband organisiert ist bei der Durchführung und Ausrichtung eines "wilden" Turniers hilft, wird der Verband den Verein auch niemals sanktionieren können.
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