Zitat:
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Zitat von Gazelle
Bist Du Dir da sicher? Ist es wirklich so, dass man mit dem Aufschlag zum 0:0 im ersten Satz den Schläger des Gegners akzeptiert? Und man hat hinther keine Möglivchkeit mehr gegen den Schläger Protest einzulegen ???
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Wenn dir erst nachher auffällt, das was nicht in Ordnung ist, kannst du trotzdem noch Protest einlegen. Das Punktspiel wird solange fortgesetz, bis die erforderliche punktzahl zum gewinnen erreicht wurde unter berücksichtigung, dass die Spiele, auf die sich der protest beruft, nicht gezählt würden. ist einfach ausgelegt aber eben auc leicht verständlich.
Nicht ganz richtig.
Auszug aus der Rechtsordnug des HTTV's
4.3.1 Proteste
Ein Protest ist unter Angabe der Gründe auf dem Spielberichtsformular – ggf. auf der Rückseite
– zu vermerken und zu unterschreiben. Der Protest auf dem Spielberichtsbogen entbindet jedoch nicht von den Voraussetzungen zur Einreichung eines Rechtsmittels gemäß 4.2, das innerhalb von 7 Tagen eingelegt werden muss.
Einlegung
4.3.1.1
Vor dem Mannschafts-, Doppel- oder Einzelspiel beim gegnerischen Mannschaftsführer, wenn die Gründe vor dem Spiel bekannt sind;
4.3.1.2
unmittelbar nach dem Spiel beim gegnerischen Mannschaftsführer vor Unterzeichnung des Spielberichtsbogens, wenn die Gründe sich aus dem Spielgeschehen ergeben.
4.3.1.3
innerhalb von 7 Tagen beim Klassenleiter, falls der Protestgrund erst nach Ende des Mannschaftsspieles bekannt wurde.
Außerdem muß der nachweis über die Zahlung der protestgebühr beigelegt sein bzw. nachgereicht werden.