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Alt 24.11.2024, 13:31
w_W_ w_W_ ist offline
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Und direkt oben drüber ist die Passage aus der WO
gepostet, die deine Rechtsauffassung widerlegt.
Das liest man ein paar Tage nicht mit
und muß dann immer wieder von neuem
den gleichen nicht richtigen... Annahmen lesen.

Ein Verein ist mit seinen / mehreren Abteilungen
in diversven Verbänden organisiert, btw. beteiligt
sich an dem jeweiligen Spielbetrieb oder aber
organisiert / richtet vielleicht auch eine Veranstaltung
für den Verband aus... freiwillig.

Und wenn sie etwas anderes machen wollen, dann steht
ihnen das frei. Es gibt keine Handhabe für einen Verband,
um gegen jemanden vorzugehen, der z.B. ein TT- Turnier
organisiert...

Da kannst du mit der WO winken, Auszüge posten oder
so oft jammern wie Du willst - es wird sich nichts daran
ändern, daß die WO nur für die gilt, die sich mit ihrer
Veranstaltung durch z.B. Anmeldung freiwillig unterwerfen.

.

Punkt.


Das schreibt Dir hier "nochmals" Jemand, der das
mehrere Jahre lang mitten in seinem Verband ohne
auch nur irgendeine Konsequenz durchgezogen hat.


Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Diese dauernde Ignoranz ist doch einfach Vorsatz und langweilig.
Wenn man sich gar nicht an die WO halten möchte - so kann man
das doch einfach sagen und man erspart sich die Regeldiskussion
Das mit der Ignoranz ist so eine Sache:
Du wünscht Dir die Allgemeingültigkeit
irgendeiner WO und ignorierst die Realität.


Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Gib doch einfach offen zu - es ist dir egal - du machst es einfach
und schaust ob du damit durchkommst...wäre doch einmal ehrlich
Ich bin zwar nicht gemeint, aber ja, auch ich gebe offen zu und
habe nie etwas anderes behauptet: Selbstverständlich kann man
das so machen weil man natürlich weiß, daß man das machen darf.


Ein weiterer Erklärungsversuch: Es gibt kein Exklusiv- Recht.
Wenn Du heute auf die Idee kommst, einen eigenen Verband zu gründen,
dann kannst Du das ganz einfach machen... Du mußt halt nur sehen,
wer in deinem neuen Verband dann mitspielen will.


Daher wäre es eben auch eine einfache dauerhafte und endültige
Lösung, wenn sich die Turnierveranstalter zusammen finden, einen
Turner- Verein gründen, sich ein Regelwerk zusammen stellen und
dann die Turniere organisiert durch / für den Turnierverband(-Verein)
ausrichten... bevor sie sich durch "Wegelagerer- Unternehmen" vorab in
die Kasse greifen lassen oder Teilnehmer Lizenzen aufzwingen zu müssen.

Zu dieser dauerhaften Lösung möchte ich alle aktiven Turnierausrichter
nochmals ausdrücklich raten... bevor Ihr ganz aufhört, denkt drüber nach!

(Vor allem auch, weil: Wer weiß, was da als nächstes, nach Turnierlizenz
und der bargeldlosen Turniermeldung, noch für Schwachsinn kommt.)



Hmmm...
Ich hatte mir die Antwort teilweise sparen können,
denn in den nachvollgenden Antworten wurde ja
bereits mehr als deutlich und richtig stellend erklärt,
wie es sich mit dem Geltungsberiech einer WO verhält,
aber dennoch...


Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Es gibt neben dem Ausschluss ja auch noch andere Sanktionsmittel wie z.B. Geldstrafen
... kommt es offensichtlich [zumindest bis zu dieser Antwort] immer noch nicht(!) an.




Das einzige, was der Verband bestrafen könnte wäre, wenn gemeldete Spieler
an verbandsfremden Veranstaltungen teilnehmen... das wurde aber ja auch
schon angesprochen:

Zitat:
Zitat von Croudy Beitrag anzeigen
Es können übrigens auch Spieler bestraft werden, die bei
solchen "inoffiziellen" Turnieren mitspielen. Im TTVN bspw.
mit 50 Euro pro Turnier pro Teilnehmer.
Genau das wird auch zum Beispiel im Motorsport verucht:
Fahrer, die mit einer internationalen ADAC- Lizenz an den
ADAC- Ralleys teilnehmen möchten soll(t)en / dürfen nicht
an anderen Rennen teilnehmen. Weil: Das haben die
Fahrer beim Antrag zur ADAC- Lizenz unterschrieben.

Daher hat die DAM seinen Fahrern schon seit den 70er Jahren
erlaubt unter Pseudonym zu starten... und der ADAC hat seit
eben 1970- 2020= >50 Jahren keine Möglichkeit, die Fahrer
zu bestrafen oder zu sanktionieren. Stoppelfeldrennen ließ
sich damals eher mit der TT- Kreisklasse vergleichen.

---> Es gibt für alles eine Möglichkeit / Lösung.

In der "Bundesliga" starten dann die Profis auch unter Pseudonym.
So tauchen wohl immer mal Motorradfahrer bei der Isle of Men auf,
die offensichtlich schon öfter ziemlich schnell unterwegs waren.
Auch Formel 1 Fahrer sollen bei der Isle of Men schon gestartet sein.




Man merkt an der Länge der Antwort: Es ist Sonntag





Zitat:
Zitat von Croudy Beitrag anzeigen
WO/AB Abschnitt: D, 1.1 a: Im Zuständigkeitsbereich des TTVN sind alle offenen Turniere
mit TTR-relevanten Konkurrenzen gemäß WO A 11.4. genehmigungspflichtig, außerdem
alle Einladungsturniere und offenen Turniere ohne TTR-relevante Konkurrenzen, an denen
Spieler oder Mannschaften von mehr als vier Vereinen teilnehmen dürfen.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht ein Ordnungsgeld gemäß Gebührenordnung
nach sich.

Höhe des Ordnungsgeldes für Spieler, die an nicht genehmigten Turnieren teilnehmen:
TTVN-Gebührenordnung, Abschnitt 3, Punkt 3.6

Mir ist selbst (noch) kein Fall bekannt.

Mir ist aber ein Fall bekannt, bei dem es genau dazu nicht gekommen ist:

"Mein," bzw. unser Turnier... mitten im Geltungsbereich des TTVN habe
ich als freies Turnier ausgerichtet - nach dem ich ausgiebig versucht habe,
dem bis heute leider immer noch (!) "aktiven Ansprechpartner" vom Unsinn
seiner Argumentation zu überzeugen, was leider damals erfolglos war...
und was sich (in seinem tragischen Fall) bis heute nicht gebessert hat,
wie ich hier und da auf Nachfrage leider erfahren habe / mußte.

Ich habe dann einfach die Konsequenzen gezogen und einmal deutlich vorgeführt,
wie leicht es doch ist, eines der (soweit mir bekannt) zeitweise größten 2er- / 3er-
Mannschaftsturniere eben nicht für den TTVN, sondern für eine andere Organisation,
in unserem Fall für die Freizeitliga Rotenburg, auszurichten.

Es war und ist selbstverständlich ohne Konsequenzen möglich, Turniere ausurichten.

Und ich habe ganz genau darauf geachtet, daß auch alle Verbands- Mitglieder
über den email- Verteiler die Einladung zu unserem Turnier erhalten haben
__________________
vG,
. . . wW

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