Zitat:
Zitat von mithardemb
Eine Klage im Namen des Politikers, welche von der öffentlichen Hand finanziert wird und der "Gewinn" in die Tasche des Politiker wandert?
Hast du Beispiele dafür?
|
Wenn er die Kostenpauschale für die Anwaltskosten benutzt, haut das schon hin..
Die Kostenpauschale beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 5.051,54 Euro
Gemäß § 12 Abs. 2 AbgG erhalten die Bundestagsabgeordneten eine Kostenpauschale, die insbesondere zur Bezahlung von Bürokosten von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages (Miete, Porto, Inventar, Literatur), Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages und bei Reisen, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats, soweit sie nicht erstattet werden, und
sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) dient.
Das Wesen einer Pauschale bedingt, dass die Aufwendungen nicht nachzuweisen sind. Daher ist im Einzelfall nicht feststellbar, ob die Kostenpauschale die mandatsbedingten Aufwendungen abdeckt; Umgekehrt erhalten Abgeordnete, die geringere Aufwendungen haben, durch die Kostenpauschale ein steuerfreies Zusatzeinkommen, was ein Interessenverband kritisch vermerkt.
..........
Als mandatsbedingte Aufwendung könnten auch Gerichtskosten zählen?