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Zitat von Uli-Noppe
Muß hir Holzexperten wiedersprechen!
99% beanstanden den Belag nicht!
Bei dem 1% ist es dann so wie Holzexperte schreibt. 9 von 10 die das beanstanden - also 1 0/00 bleibt bei der beanstandung.
Dann geht es weiter - es folgt ein Protest, der hat dan wieder höhstens in 1 von 10 Fällen Erfolg.
In höheren klassen reht sich kaum wer über den Belag auf und in unteren Klassen weiß kaum einer darüber bescheid, die Gefahr geht also gegen 0 damit ein Problem zu bekommen.
Uli
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Ich habe noch einen daheim rumliegen. Da steht "PF4-C8" drauf (also mit Bindestrich). Ich wollte ihn eigentlich bei meinem letzten Turnier als "Notfallbelag" draufmontieren (mein Standardbelag war kaputt gegangen), war mir aber nicht 100%-ig sicher ob seines Zulassungsstatus'. Habe also in der aktuellen Liste nachgeschaut und festgestellt, dass der Belag definitiv z.Zt. nicht zugelassen ist und dann mit einem anderen Belag gespielt. Vor einem Jahr war der PF4-C8 noch auf der Liste drauf. Schade eigentlich, dass er verboten ist, ist ein sicherer Abwehrbelag.
Gruß,
Jancsi