Zitat:
Zitat von Talpa
leider aber eine ziemliche Ungleichbehandlung bezüglich anderer Materialien.
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Das auf jeden Fall.
Noppe zu lang = "bekanntes Herstellungs-Problem" = kann ja der Spieler nichts dafür.
Noppen innen zu dick = Nicht-Zulassung inkl. Unterstellung "getunt, Betrug!". Aber auch da kann der Spieler durchaus unschuldig sein.
So kann es ja eigentlich nicht gehen, zumal sich die OSR/Schlägertester auch schon bei Noppenoberflächeneigenschaften und Reibungskoeffizienten nicht auf technische Hilfsmittel verlassen können und in der Richtlinie steht: "In Ermangelung objektiv nachzuvollziehender Messverfahren wird dem Oberschiedsrichter empfohlen, einen Schläger hinsichtlich dieser Prüfkriterien nur bei offensichtlicher Unzulässigkeit zu beanstanden."
Aber wie ist das Folgende zu interpretieren?
"Ist bei einer Veranstaltung kein Messgerät verfügbar oder das digitale Messgerät aus Gründen der Schlägerkonstruktion (z. B. abgefrästes Holz im Griffbereich) nicht einsetzbar, kann der Schlägertester alternativ eine Messlupe verwenden, die allerdings nur ein Ablesen von Zehntelmillimetern
ermöglicht. Die angesetzte Toleranz sollte hierbei 0,1 mm betragen (Grenzwert also unter 4,1 mm).
Bei Noppen außen Belägen ohne Schwamm sollte der Oberschiedsrichter mit Blick auf die bekannten Fertigungstoleranzen fabrikneuer Beläge seinen Entscheidungsspielraum maximal ausschöpfen."
Das ist der direkt folgende Absatz aus der Richtlinie.
Müsste dann nicht mit der Lupe - bei entsprechend größerer Toleranz - gemessen werden, wenn man zwar digital messen
könnte, aber nicht
will/soll?
Das wäre ja immerhin besser als gar nicht zu messen und OX-Noppen einfach durchzuwinken.