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Alt 26.01.2025, 16:44
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)
AW: AFD - Wahlprogramm

Es gibt übrigens auch Varianten des Ersatzdienstes, die man während der Ausbildung bzw. dem Studium leisten kann.
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Durch eine mehrjährige Verpflichtung zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. nach § 14 Zivildienstgesetz konnte man die Ableistung des Wehrdienstes ersetzen. Die Verpflichtungszeit änderte sich mit der jeweiligen Dauer des Wehrdienstes. Im Unterschied zum Zivil- oder Wehrdienstleistenden konnte man aber sein gewohntes Leben weiterführen, da sich die Pflichten neben z. B. dem Studium oder der Arbeit erfüllen ließen. Die Anerkennung als Helfer setzte jedoch voraus, dass die zuständige Katastrophenschutzbehörde die Zustimmung erteilt hatte.

Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz konnte bei folgenden Organisationen abgeleistet werden:

Technisches Hilfswerk
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Deutsches Rotes Kreuz
Johanniter-Unfall-Hilfe
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
Malteser Hilfsdienst
Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden
Freiwillige Feuerwehr (der Dienst dauerte zuletzt vier Jahre)
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