Zitat:
Zitat von mithardemb
Alles klar. Wir möchten also, dass die Schüler eine Nachmittagsbetreuung haben, damit die Eltern arbeiten und Geld verdienen können. Ermöglicht wird das dadurch, dass ein anderer nicht arbeiten darf - oder besser gesagt kein Geld mit seiner Arbeit erwirtschaften darf. Ja, das überzeugt mich endgültig.
Auf der anderen Seite hat unser Zwangsarbeiter aber die volle Verantwortung. Haften darf er dann natürlich schon, wenn etwas passieren würde.
Es gab ja auch schon mal die Idee, dass die älteren Schüler einfach die jüngeren betreuen könnten. Aber irgendwer hat wohl mittlerweile erkannt, dass dieses Konzept logische Lücken hat.
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Die Eltern haben darauf einen Rechtsanspruch - die Städte und Gemeinden sind die allerletzten, die das wollen, weil die müssen es am Ende bezahlen
Solange die der Aufsichtspflicht nachkommen - wofür sollen die denn haften?
Haftet denn aktuell der Lehrer, wenn sich ein Schüler in der Unterrichtspause verletzt und der Lehrer nicht im Klassenzimmer ist?
Da muss man ja schon ein konkretes Fehlverhalten nachweisen.