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Alt 26.01.2025, 20:39
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
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AW: AFD - Wahlprogramm

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Solange die der Aufsichtspflicht nachkommen - wofür sollen die denn haften?
Solange er seiner Aufsichtspflicht komplett nachgekommen ist, haftet er sicher nicht. Ob er das dann korrekt getan hat, beurteilt im Zweifelsfall ein Richter. Wenn er anderer Meinung ist und das Kind durch einen Unfall einen Schaden hat, wird es brenzlich.

Gerade wenn es um kleine Kinder geht, ist das eine sehr sensible Angelegenheit.
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Geändert von mithardemb (26.01.2025 um 20:53 Uhr)
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