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Alt 01.08.2001, 11:13
H.Hammer H.Hammer ist offline
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Zum Zählsystem - zur Lage - zur Rechtslage

Zitat:
Neue Regel - Demokratie - Machtausübung?
Etwas zu hoch gegriffen!
Etliche von euch haben bereits viel Richtiges zum Thema gesagt

Im Folgenden versuche ich, die Zusammenhänge und die Rechtslage zur Gültigkeit der Regeln, zur Rechtslage der Vereine und der Freizeiltligen genau zu klären

Das ist hoffentlich eine Hilfe - besonders für die Freizeitligen!

Zum Zählsystem und zur Lage:

Die 11 Punkte sind da. Wir müssen so spielen. Wenn wirklich erforderlich, wird es im Lauf der Zeit schon zu Anpassungen kommen.

VORSICHT:
Es kann sein, dass die neue Zählweise zu einem großen Erfolg wird.
Sie war schlecht vorbereitet.
Sie wird hektisch und auf unakzeptable Weise eingeführt.
Das darf so nie mehr vorkommen .
Sie wurde und wird nicht oder miserabel begründet.
Sie wird zu Änderungen im Spiel führen:
unerwartete für die Verantwortlichen
wie für uns alle.

Möglicherweise und hoffentlich wird sie doch zu einem Erfolg: dann haben
„die da oben“ Glück gehabt,
wir aber auch!

Zur Demokratiedebatte:

In der Tat ist „DTTB-Demokratie“ extrem indirekt: Delegierte ab Verein, Kreis, Bezirk, Landesverband, DTTB.

Umso mehr muss man oben auf die Befindlichkeit der Aktiven achten. Alle sind schließlich nur freiwillig dabei.

Erfreulicherweise sind aber zumindest in den Landesverbänden die Mehrzahl der „Funktionäre“ immer noch auf der untersten Ebene aktiv, nämlich im Verein und gemeinsam mit den Spielern. Die meisten von ihnen wurden von der internationalen Entwicklung genauso „überfahren“ wie alle anderen.

In diesem Punkt darf man dem DTTB große und sehr berechtigte Vorwürfe machen.

Zur Rechtslage:

REGELN UND DTTB-SATZUNG:
Wie kann sich der DTTB gegenüber den „Internationalen Tischtennisregeln“ verhalten?

Satzung des DTTB:
§2, Satz 2 :
Der DTTB „kann sich an andere ... internationale Sportverbände anschließen“.

Mit anderen Worten. Er kann in Europa der ETTU, weltweit der ITTF angehören - oder auch nicht.
Von der internationalen Sport- und TT-Welt will sich aber sicher keiner ausschließen.

§ 4, Punkt 13 :
Aufgaben des DTTB: „die für Deutschland verbindliche Auslegung der internationalen Spielregeln“

Der DTTB ist verpflichtet, die „Regeln“ für den internationalen Spielbetrieb anzuerkennen. Er kann sonst nur austreten. (In der Frage der Zählweise bis 11 gibt es keinen Auslegungsbedarf!).

Für den Spielbetrieb innerhalb Deutschlands könnte der DTTB theoretisch (also rein juristisch) vielleicht auch nach anderen Regeln spielen lassen . Aber: noch einmal : Von der internationalen Sport- und TT-Welt will sich keiner ausschließen.
Und § 4, Punkt 13 der Satzung des DTTB - siehe oben - zeigen deutlich, dass man niemals daran gedacht hat, die Gültigkeit der Internationalen Regeln innerhalb des DTTB in Frage zu stellen.
Das war ja der Sinn der Gründung der ITTF und der ETTU, zu deren wenigen Gründungsmitgliedern der DTTB zählt.

Die neue Fassung der Regel legt übrigens nicht mehr die Zahl der Gewinnsätze fest .
Hier könnte jeder Nationalverband und falls der DTTB es beschließt (!) sogar jede Untergliederung des DTTB (Landesverbände...) festlegen was er will:
Einen einzigen Gewinnsatz aber auch 99 Gewinnsätze.

Doch Achtung !
Um die Einheitlichkeit des DTTB und des Spielbetriebs zu ermöglichen müssen die Beschlüsse auf der Bundeshauptversammlung getroffen werden.
(§ 4. 12 und § 5 der Satzung des DTTB)

Wettspielordnung des DTTB (WO):

„Für den gesamten Spielbetrieb gelten die internationalen Regeln (Teil A und B), sofern nicht in Ausnahmefällen anders geregelt. (WO A.2)

WO - K 1.1 : macht das für alle Gliederungen des DTTB verbindlich, allerdings mit einer

Ausnahme:

„Lediglich im Mannschaftsspielbetrieb haben die Mitgliedsverbände die Möglichkeit, für ihre jeweils unterste Spielklassevon der WO des DTTB abweichende Bestimmungen zu erlassen."(WO K 1.1 Absatz 2, Satz 2)

Ob eine Freizeitliga überhaupt zu den von der WO erfassten Spielklassen gehört ist fraglich. Das hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landesverbands ab (oft in "Ergänzungsbestimmungen zur WO").
Auf alle Fälle könnten die Landesverbände in den Freizeitligen noch eher als in ihrer untersten Spielklasse ohne Probleme eigene Regelungen erlassen oder auch Ausnahmen genehmigen (siehe dazu auch WO/DTTB Teil D § 2.2.2 für die Mannschaftssysteme).

VEREINSAUSSCHLÜSSE:
Nach § 6 der Satzung des DTTB sind ordentliche Mitglieder nur die Landesverbände!
Der DTTB kann also Sportvereine bzw. Abteilungen oder Tischtennisvereine definitiv nicht ausschließen.
Das kann nur der Landesverband. Normalerweise ist das aber nicht gerade einfach. Geregelt ist das in der Satzung des Landesverbänds.

Meines Erachtens ist noch lange kein ausreichender Grund für den Ausschluss eines Vereins gegeben, wenn sich eine Freizeitliga auf etwas abweichendes einigt.
(Notfalls spielt diese Liga, an der ja wohl mehrere Vereine bzw. Vereinsmitglieder beteiligt sind, innerhalb des Trainings als „wilde Liga“ - kein Landesverband kann einzelnen Vereinsmitgliedern irgendetwas vorschreiben, solange es nicht in seinem Verantwortungsbereich geschieht (sie können ja auch Betriebssport, Kirchenrunden, Runden in Ruder- oder Segelklubs oder was auch immer spielen).

Aber bitte auf dem Teppich und praktisch bleiben:

Ino beschreibt ganz richtig die Probleme, die schon im Training entstehen :
Wer mit anderen spielen will muss sich mit ihm über die Spielregeln einig sein..

__________________
Hermann

Geändert von H.Hammer (01.08.2001 um 12:47 Uhr)
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