Zitat:
Original geschrieben von H.Hammer
Zur Rechtslage: ... Satzung des DTTB:
§ 4, Punkt 13 :
Aufgaben des DTTB: „die für Deutschland verbindliche Auslegung der internationalen Spielregeln“
Der DTTB ist also verpflichtet, die „Regeln“ für den internationalen Spielbetrieb anzuerkennen. Er kann sonst nur austreten. (In der Frage der Zählweise bis 11 gibt es natürlich keinen Auslegungsbedarf!).
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Genau hier liegt das Problem: Verbindlich bezieht sich nicht auf die Internationalen Regeln, sondern auf die Auslegung dieser.
Der DTTB hat also nicht die Aufgabe, die für Deutschland verbindlichen internationalen Regeln auszulegen, sondern die internationalen Regeln für Deutschland verbindlich auszulegen. Das wiederum bedeutet:
Der DTTB kann
- die Regeln in Deutschland übernehmen, muß aber nicht
oder
- die Regeln in den Lizenzligen übernehmen, für den Rest aber alles beim alten lassen.
Letzteres hätte die deutschen Spitzenspieler international nicht benachteiligt, die Basis nicht verärgert, keine organisatorischen Probleme verursacht und uns allen den Spaß am Sport und den Glauben an unsere Funktionäre belassen.
Die Auslegung, der DTTB hätte diese Wahl nicht gehabt ist schlicht und einfach falsch !