Zitat:
Zitat von oliver
es ist ja aufgeklärt
Fehlverhalten ist ja nicht zwingend strafrechtlich relevant
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Deswegen bestehen ja auch keine Zweifel am ordnungsgemäßen Verhalten, die so eine Konsequenz rechtfertigen würden.
Nicht alles was ordnungsgemäß ist, ist eben auch moralisch in Ordnung.
https://www.abendzeitung-muenchen.de...tt-art-1012832
Sonst würde man ja auch strafrechtlich klagen und nicht den Versuch einer politischen Abwahl betreiben.