https://www.tischtennis.de/fileadmin...Bundesrat_.pdf
Abschnitt D - 4.2 Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1
Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen definieren für ihren Zuständigkeitsbereich die Anzahl und die Einteilung der Leistungsklassen.
Sie dürfen für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 die Startberechtigung in verschiedenen Leistungsklassen in den Durchführungsbestimmungen bzw. in den Ausschreibungen einschränken. Die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen werden bei den Damen und bei den Herren in je drei Turnierklassen ausgetragen. Deren Q-TTR-Obergrenzen sind durch folgende Q-TTR-Werte (jeweils einschließlich der Obergrenze) definiert:
* Herren A: 2000
* Herren B: 1800
* Herren C: 1600
* Damen A: 1700
* Damen B: 1500
* Damen C: 1300
Für die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen einer Spielzeit gilt der Q-TTR-Wert vom 11. Mai der vorangehenden Spielzeit und für die Mitgliedsverbände Berlin (BeTTV), Sachsen (SäTTV) und Schleswig-Holstein (TTVSH) gilt der Q-TTR-Wert vom 11. August der aktuellen Spielzeit. Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert sind nicht startberechtigt.
Mit Beginn der Qualifikationsveranstaltungen der Saison 2025/2026 gilt zudem:
Spieler der Altersgruppe Nachwuchs mit einer Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) sind bei den Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und evtl. Qualifikationsveranstaltungen hierzu nur in der A-Klasse startberechtigt.
Als Zusatz noch die Einschränkung aus
Abschnitt A - 13.2 Abweichungen
13.2.1 Für
* weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 in ihrer untersten Gliederung gemäß WO A 1.2,
* alle nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.4
dürfen die Verbände verbandseinheitliche Abweichungen vom Grundsatz beschließen
Daraus lese ich, dass die Verbände beschließen können, bei der ersten Qualifikationsveranstaltung (je nach Verband also die Kreis- oder Bezirksmeisterschaften) noch Nachwuchsspieler in weiteren Turnierklassen nach ihrem QTTR zuzulassen.