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AW: Relegation 2024/2025 Einsatzberechtigung
Das ist richtig. Das ist ein Paragraph in der WO, der für alle Landesverbände gilt:
WO I 4.1
4.1 Einsatzberechtigung
In der Mannschaftsaufstellung für einen Mannschaftskampf dürfen nur die in der zum Zeitpunkt des Mannschaftskampfes gültigen Mannschaftsmeldung dieser Altersklasse aufgeführten Spieler enthalten sein, soweit sie gemäß den einschlägigen Vorschriften (z. B. zu Spielberechtigungen, Sperrvermerken und Sperren) einsatzberechtigt sind. Dies gilt auch für neu angesetzte Mannschaftskämpfe und Entscheidungsspiele.
Zusätzlich gilt für die Einsatzberechtigung: Bei Entscheidungsspielen in der Altersgruppe Erwachsene sind nur solche Spieler einsatzberechtigt, die in der betreffenden Halbserie oder in der unmittelbar vorangegangenen Halbserie an mindestens drei Punktspielen des Vereins, für den sie an Entscheidungsspielen teilnehmen wollen, entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben. Diese Bedingung gilt nicht für Spieler der untersten Mannschaft, sofern diese in einer Liga unterhalb der 3. Bundesliga eingeteilt ist.
Gesperrte Spieler sind für die Dauer der Sperre in keiner Mannschaft des Vereins einsatzberechtigt.
Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind in der Erwachsenenmannschaft, in der sie gemeldet sind, in fünf Mannschaftskämpfen pro Halbserie einsatzberechtigt. Bei jedem weiteren Einsatz wie auch beim Einsatz in anderen Erwachsenenmannschaften gelten sie als nicht einsatzberechtigt.
Spieler aus dem aufgenommenen Verein einer Spielgemeinschaft sind nur in den Mannschaften des führenden Vereins einsatzberechtigt, die als „(SG)“ gekennzeichnet sind.
Die Einsatzberechtigung von Ausländern ist gemäß WO A 15.3 ggf. eingeschränkt.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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