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Alt 23.02.2025, 17:06
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)
AW: Herren 2. Bundesliga, Saison 2024/2025

Man wird doch fündig

§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

(1) Vereinszweck ist die Pflege und Förderung
a) des Amateur- und Breitensports,
b) des Gesundheitssports,
c) des Familien- und Seniorensports,
d) der Senioren und Jugendarbeit,
e) von nationalen und internationalen Begegnungen
f) von der Gemeinschaft fördernden Veranstaltungen.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mit-
glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereins-
vermögen.
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Bayerischen
Landes-Sportverband e. V., den betroffenen Sportfachverbänden sowie dem zuständigen
Finanzamt für Körperschaften an.


Eine Profi-Mannschaft inklusive der vorgeschalteten GmbH, die laut TTBL Lizenzierung erforderlich ist, hätte also wohl eine Satzungsänderung benötigt, da dies nicht unter Amateur- oder Breitensport fällt
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