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Zitat von mithardemb
Beim Bürgergeldempfänger wird die Liste der Wertgegenstände vermutlich nicht allzu lange sein. Ansonsten wird man ihn wohl recht schnell zum Nicht-Bürgergeldempfänger deklarieren.
Auch beim Auto wirst du einen Gutachter brauchen um reinen realistischen Verkaufswert festzulegen. Bei vielen Gegenständen kann der Wert auch signifikant schwanken. Man bräuchte also sehr viele Gutachten - zum Teil jährlich.
Bei Luxusgegenständen - also wenn es wirklich um größere Geldsummen geht - wird die Einschätzung bei Gutachtern stärker variieren. Da wird die Anzahl der Verfahren vor Gericht vermutlich rapide ansteigen.
Bei Menschen mit großen Immobilienvermögen und weniger liquiden Mitteln - also bei Rentnern - wird man Menschen "entwohnen".
Es hatte schon seinen Grund, weshalb man das in Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht eingestellt hat. Insofern bin ich auf die Antwort von JanMove gespannt, wie das in der Schweiz läuft.
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Das Finanzamt führt doch bereits bei Schenkungen und Vererbungen eine Wertermittlung durch..gibt ja auch verschiedene Berechnungsverfahren, um den Verkehrswert zu ermitteln: das Vergleichs**wert**verfahren, das Ertrags**wert**verfahren und das Sach**wert**verfahren
https://www.test.de/Immobilien-Wie-F...eln-5745667-0/