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Zitat von alba
Sehe ich komplett anders. Ein Satiremagazin wie heute-show oder Böhmermann kann so etwas machen, weil man weiß, woran man ist. Aber auf twitter (heißt neuerdings xy oder so àhnlich) und anderen asozialen Medien ist die Satire nicht zu erkennen. Beliebte Methode: Man unterstellt dem politischen Gegner irgendwas, wenn es als Fake auffliegt, war es dann angeblich Satire.
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Ach so, mir als Privatperson ist es also untersagt mich satirisch zu betätigen, weil ich typischerweise nicht als Satiriker in Erscheinung trete, oder wie?
Bei Böhmermann war es auch schon so, dass er ausserhalb seines Programms dumme Sprüche klopfte, und als Ärger drohte er sich zurückzog auf den Standpunkt, dass es doch nur Satire gewesen sei. Des Weiteren sehe ich Böhmermann noch nicht mal als Satiriker, da er völlig unlustig ist und mir nicht ersichtlich ist, was daran Satire sein soll. Ich könnte sein Geschwätz auch für bare Münze nehmen.
Und lassen wir mal das alles weg, dann fällt die Aussage meiner Meinung nach immer noch unter Meinungsfreiheit, die ein Politiker ertragen können muss. Woher will denn das Gericht wissen, dass die Aussage bewusst unwahr ist? Kennt dieses die Gedankengänge von Frau Faeser? Wie gesagt legt ihre Anzeige schon nahe, dass die Behauptung so falsch nicht sein kann.