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AW: Mannschaften auf Bundes- und Verbandsebene 2025/2026
1. Zur Ermittlung von zusätzlichen Aufsteigern und Anwartschaften auf freie Plätze in der Landesliga spielen
die Qualifikanten der Bezirksoberligen in vier Gruppen.
Gruppe 1: Ostwestfalen/Lippe (Ausrichter), Münsterland, Westfalen-Mitte, Ostwestfalen-Nord
Gruppe 2: Südwestfalen (Ausrichter), Rhein-Wupper, Köln (Gruppe 2), Mittleres Ruhrgebiet
Gruppe 3: Niederrhein/Rhein-Ruhr (Gruppe 2; Ausrichter), Münsterland/Hohe Mark (Gruppe 1),
Münsterland/Hohe Mark (Gruppe 2), Niederrhein/Rhein-Ruhr (Gruppe 1)
Gruppe 4: Aachen/Euregio (Ausrichter), Niederrhein/Rhein-Ruhr (Gruppe 3), Rhein-Erft-Sieg,
Köln (Gruppe 1)
Die Gruppensieger steigen in die Landesliga auf.
Die Gruppenzweiten ermitteln in einer weiteren Runde die Anwartschaften Nr. 1 bis 4, die Gruppendritten
die Anwartschaften Nr. 7 bis 10 und die Gruppenvierten die Anwartschaften Nr. 13 bis 16.
Auf- und Abstiegsregelung 2024/25 Seite 2
2. Zur Ermittlung von zwei Mannschaften, die in der Landesliga verbleiben, und Anwartschaften auf freie
Plätze in der Landesliga spielen die Tabellenzehnten der Landesliga in zwei Gruppen:
Gruppe 1: LL1, LL2 (Ausrichter), LL3, LL5 Gruppe 2: LL4 (Ausrichter), LL6, LL7, LL8
Die Gruppenersten verbleiben in der Landesliga. Die Gruppenzweiten ermitteln in einer weiteren Runde
die Anwartschaften Nr. 5 und 6, die Gruppendritten die Anwartschaften Nr. 11 und 12 und die
Gruppenvierten die Anwartschaften Nr. 17 und 18.
Bezirksoberliga
1. Die Anzahl der Direktaufsteiger und Qualifikanten pro Bezirk bzw. pro Kooperation entspricht jeweils der
Anzahl der Gruppen.
2. Es dürfen nur Mannschaften bis Tabellenplatz 3 als Direktaufsteiger oder Qualifikanten gemeldet werden.
3. Die Meldung erfolgt durch die Ressortleiter Mannschaftssport (Erwachsene), bei Kooperationen durch die
mit der Spielleitung beauftragten Bezirke.
4. Die als Qualifikanten gemeldeten Mannschaften werden den Qualifikationsgruppen zur Landesliga
vorrangig nach Maßgabe ihrer Einteilung im Punktspielbetrieb zugewiesen. In allen anderen Fällen liegt
die Zuordnung zu den Entscheidungsspielen im Ermessen des Ausschusses für Erwachsenensport.
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