Zitat:
Zitat von mithardemb
Ich denke er verwechselt es mit einer Spielklassenübernahme bei Fusionen oder Spaltungen von Vereinen.
Ich werde aber auch aus dem Rest der Beschreibung nicht ganz schlau.
Man kann schwerlich in die niedrigste Klasse aufsteigen. Es gibt im BTTV Kreise die zur E Bezirksklasse runter gehen. Ich vermute der Aufstieg war von D nach C.
Ein Spieler aus der zweiten Mannschaft wechselt in eine andere Mannschaft des gleichen Vereins und es gibt nur 2 Mannschaften.
Bedeutet das jetzt einfach, dass der Spieler aus der 2. in der 1. Mannschaft aufgestellt wird oder was ist damit genau gemeint?
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Ich deute es so:
Verein X hat 2 Mannschaften (4er)
Die erste ist von der D (unterste) in die C aufgestiegen
2 Spieler der ersten und einer der zweiten wechseln jetzt zu Verein Y.
Die wechselnden Spieler meinen, weil sie ja die Hälfte der Aufstiegsmannschaft gestellt haben, dass sie die C Klasse nun zum neuen Verein Y mitnehmen können und da in der C Klasse spielen.
Soweit die Lage wie ich sie verstanden habe
1. Ich habe hier im Forum mal vor einigen Jahren gelesen, dass es in einigen Verbänden so der Fall war, dass das Startrecht für die Klasse den Verein wechselt wenn mehr als die hälfte der Spieler wechseln. Ob das in Bayern auch so war??? keuine Ahnung. Im WTTV gab es das nie
2. Ich nehme an, dass nach der mittlerweile bundesweit "vereinheitlichten" WO nun überall, nicht mehr so ist, dass salopp gesagt die Spieler die Startberechtigung für eine Liga mitnehmen können... selbst wenn alle der Mannschaft wechseln würden nicht.
3. Es kann natürlich sein das die Verbände (wo das früher ging) immer noch dafür eine Ausnahmeregelung beschließen (dürfen)