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Alt 14.04.2025, 21:55
ratte@platteAUT ratte@platteAUT ist offline
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Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Es besteht überhaupt kein Unterschied, wenn die Feststellung „Auch in Baden hätte die Kadererweiterung nicht genehmigt werden dürfen.“ so richtig ist.
Ich sehe schon einen Unterschied, ob ein Spieler vor Saisonstart nachgemeldet wird oder eben erst Ende Januar nach Start der Rückrunde. Nichtsdestotrotz sollten Regelungen einhalten werden, sofern diese zuvor auch festgelegt wurden.

Ebenso darf man nicht vergessen, was der ausschlaggebende Punkt der verweigerten Nachmeldung von Wr. Neustadt war: WS war zum Zeitpunkt der Anmeldung noch immer bei SVS gemeldet und der Übertritt ist laut ÖTTV-Statuten nur in den Wechselperioden möglich. Sofern dieser vereinslos gewesen wäre, wäre dieser auch zu einer Spielgenehmigung gekommen. Ich weiß zwar keine Einzelheiten bei Baden, aber ich gehe sehr stark davon aus, dass der Spieler vereinslos bei seiner Anmeldung war.

Wie schon geschrieben ist das hier eine Diskussion ins Leere, da aus dem grandiosen Medium Exxpress keine Details genannt werden, sondern nur ein skandalöser Skandal illustriert wird, ohne Einzelheiten zu nennen (vermutlich weil es auch keine gibt).

Gibt es eine zweite (seriöse) Quelle zu dieser Thematik?
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