Zitat:
Zitat von Kyuss
Was genau hat es mit den "Restdeutschen" zu tun und welches Recht soll mir von denen egal sein, wenn ich das Grundgesetz verteidige, ja nur erwähne, scheint ja ein wunder Punkt getroffen zu sein. 
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Du verteidigst das Grundgesetz überhaupt nicht, weil das Grundgesetz explizit die Einschränkung von Grundrechten in einem bestimmten Kontext z.B. Katastrophenfall, Kriegsfall, usw. vorsieht.
Die Einschränkung von Grundrechten ist ganz eindeutig im Artikel 19 des Grundgesetzes geregelt