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Alt 21.04.2025, 15:17
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#2462 >>> Ostersonntag mit "besonderem Feiertagsstatus"?

Er ist in den meisten Bundesländern nur ein kirchlicher und kein gesetzlicher Feiertag.
Wenn Du am Ostersonntag auslieferst, hast Du keinen (gesetzlichen) Anspruch auf einen Feiertagszuschlag.

Aber irgendwie gehören die beiden Oster-Eiertage (Sonntag plus Montag) schon zu Ostern,
gern wie erste und zweite Halbzeit gerechnet.

Geändert von Neuanfang (21.04.2025 um 15:20 Uhr) Grund: Feiertags-Status
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