Zitat:
Zitat von JanMove
Also eine normale Reaktion ist das sicherlich nicht. Man haut erst mal einen raus aus politisch motivierten Gründen. Dann klagt der andere, und man zieht die Aussagen wieder zurück. Normal wäre zu warten bis das Gericht eine Entscheidung gefällt hat. Danach kann die Aussage aufrecht erhalten werden oder muss dann zwangsweise zurückgenommen werden.
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Interessant für mich dabei:
Kann man denjenigen, der dieses "AfD gesichert Rechtsextremistisch" heute nach dem Rückzug des Verfassungsschutzes verwendet, verklagen? Ich frage für einen Freund?

Da ich weiß, dass sich hierzu kaum einer traut, eine verlässliche Antwort zu geben, frage ich vielleicht morgen beim Hofschoppenfest "lieber einen Freund während des Schöppelns!"